TTM verfolgt die regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und bereitet sich auf die grundsätzlich ab dem 12. August 2026 geltenden Anforderungen vor.
Diese Information betrifft die Verpackungen, die für die Lieferung unserer Produkte verwendet werden. Die hierfür eingesetzten Verpackungen und Verpackungsmaterialien werden überwiegend von externen Lieferanten bezogen.
Nur in bestimmten Einzelfällen übernimmt TTM für eine Verpackung die Rolle des Erzeugers im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 der PPWR. Ob TTM als Erzeuger anzusehen ist, hängt von der jeweiligen Verpackung, deren Herstellung und Gestaltung sowie von der konkreten Lieferkonstellation ab.
Soweit TTM im Einzelfall als Erzeuger einzustufen ist, erfüllen wir die sich aus Artikel 15 PPWR ergebenden Pflichten. Dazu gehören insbesondere die Bewertung der Konformität der betreffenden Verpackung, die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation und, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung.
Zur Vorbereitung und Durchführung dieser Prozesse haben wir unsere Verpackungslieferanten aufgefordert, uns die nach Artikel 16 PPWR erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zur Materialzusammensetzung und weitere Nachweise, die für die Beurteilung der jeweiligen Verpackung erforderlich sind.
Die von den Lieferanten bereitgestellten Informationen werden von TTM geprüft und, soweit erforderlich, in die technische Dokumentation aufgenommen. Eine Bestätigung des Lieferanten unterstützt die Konformitätsbewertung, ersetzt jedoch nicht die Verantwortung von TTM, sofern TTM für die betreffende Verpackung als Erzeuger einzustufen ist.
Die technische Dokumentation und die zugehörigen Konformitätsnachweise werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und den zuständigen Marktüberwachungsbehörden auf begründetes Verlangen zur Verfügung gestellt.
Eine generelle Herausgabe der vollständigen technischen Dokumentation an Kunden, Händler oder sonstige Dritte ist nicht vorgesehen. TTM stellt seinen Geschäftspartnern jedoch die Informationen zur Verfügung, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Sorgfalts- und Informationspflichten benötigen.
Diese Information wird nach bestem Wissen auf Grundlage des zum Ausstellungsdatum verfügbaren Rechts- und Informationsstands bereitgestellt. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine rechtsverbindliche Zusicherung oder Garantie noch eine Beschaffenheitsvereinbarung oder produktspezifische Konformitätserklärung dar. Aus diesem Dokument können keine über zwingende gesetzliche Vorschriften oder ausdrücklich schriftlich vereinbarte Verpflichtungen hinausgehenden Rechte oder Ansprüche gegenüber TTM abgeleitet werden. Gesetzlich zwingende Pflichten und Haftungsregelungen bleiben unberührt. TTM behält sich vor, die enthaltenen Angaben aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Auslegungen oder technischer Erkenntnisse jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.



