Offenlegung gemäß Gesetz 124 vom 4. August 2017
Für die von der Gesellschaft im Geschäftsjahr bezogenen Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge und Beihilfen in Geld- oder Sachwerten, die Staats- und De-minimis-Beihilfen darstellen, verweist man auf das Staatliche Verzeichnis der Staatsbeihilfen (RNA).
Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge und Beihilfen in Geld- oder Sachwerten, ohne allgemeinen Charakter, die keine Gegenleistung, Vergütung oder Entschädigung darstellen, und die von öffentlichen Körperschaften im Geschäftsjahr bezogen worden sind (Art. 1, Abs. 25, Gesetz 124/2017).
Geschäftsjahr 2025
| Auszahlende Stelle | Betrag |
|---|---|
| IDM Südtirol | € 24.286,62 |
| Gesamtsumme | € 24.286,62 |
Geschäftsjahr 2024
| Auszahlende Stelle | Betrag |
|---|---|
| IDM Südtirol | € 1.783,15 |
| Gesamtsumme | € 1.783,15 |



